Nachdem bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt wurde, erfolgt nun eine Reihe von Untersuchungen.
Die frauenärztliche Untersuchung wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren Intervallen durchgeführt.
Bei der Erstuntersuchung erfolgt neben einer ausführlichen Anamnese (d.h. der Erhebung Ihrer individuellen Krankengeschichte) die Untersuchung von Scheide und Gebärmutter. Die folgenden Untersuchungen werden bei den Vorsorgeterminen regelmäßig durchgeführt:
Ausschluss Chlamydieninfektion
Im Rahmen der Erstuntersuchung wird auch eine genitale Chlamydia trachomatis Infektion ausgeschlossen. Die Untersuchung wird an einer Urinprobe mittels eines Nukleinsäure-amplifizierenden Tests (NAT) durchgeführt.
Diese Leistung übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns an.
Wir freuen uns, Sie während dieser spannenden Zeit begleiten zu dürfen.
Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgen die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtests, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 27. SSW wiederholt. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf Geschlechtskrankheiten (Lues Suchreaktion - LSR) und ein Test auf „Röteln-Antikörper", sofern nicht zwei Impfungen oder spezifische Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen bei Ihrem Kind führen kann.
Auch wird zu Beginn der Schwangerschaft eine Blutentnahme durchgeführt, die eine eventuell bestehende Infektion mit dem Hepatitis B Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.
Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine Untersuchung auf HIV durchführen zu lassen.
Alle diese Leistungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns an.
Wir freuen uns, Sie während dieser spannenden Zeit begleiten zu dürfen.
In die ärztliche Beratung zu Beginn Ihrer Schwangerschaft werden auch Empfehlungen zur gesunden Ernährung einbezogen. Dies dient sowohl Ihrer eigenen Gesundheit als auch der optimalen Entwicklung ihres Kindes. Grundlage hierfür ist die Tatsache, dass in der Schwangerschaft ein erhöhter Bedarf an bestimmten Mikronährstoffen wie z. B. Folsäure, Jod, Eisen, Vitamin D und Omega-3-Fettsäuren besteht. Ernährungsberichte und Befragungen bei Frauen im gebärfähigen Alter zeigen eine deutliche Unterversorgung gerade mit diesen für die Entwicklung Ihres Kindes wichtigen Substanzen. Andererseits kann eine übermäßige Gewichtszunahme durch kalorienreiche Nahrung das Risiko für Erkrankungen in der Schwangerschaft wie Diabetes und Bluthochdruck begünstigen. Auch auf den Zusammenhang zwischen Ernährung und Kariesrisiko werden Sie hingewiesen.
Eine Lebensmitteltabelle für Schwangere finden Sie u.a. unter was-wir-essen.de
Während der Schwangerschaft ist dreimal eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall (Screening) vorgesehen:
Im Rahmen des zweiten Ultraschall-Screenings haben Sie die Möglichkeit, eine sonographische Feindiagnostik des Kindes durchführen zu lassen, um frühzeitig eventuelle Fehlbildungen und Schwangerschaftsrisiken feststellen zu können.
Mit Hilfe der Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen mögliche Entwicklungsstörungen des Kindes oder Risiken der individuellen Schwangerschaft frühzeitig bemerkt werden. Damit kann bei Bedarf eine spezialisierte Diagnostik sowie eine notwendige weitere Therapie begonnen werden. Hier kommt bei Bedarf auch der 3D/4D- Ultraschall zum Einsatz.
Alle diese Leistungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns an.
Wir freuen uns, Sie während dieser spannenden Zeit begleiten zu dürfen.
Screening auf Schwangerschaftsdiabetes
Zwischen der 24. und 27. SSW bieten wir einen Zuckertest an. Zunächst wird ein Vortest durchgeführt, bei dem Sie ein Glas Wasser mit 50g Glucose (nicht nüchtern) trinken. Wird bei diesem Vortest ein erhöhter Wert festgestellt, führen wir zeitnah einen zweiten, etwas aufwändigeren Diagnosetest durch. Hierfür sollten Sie nüchtern sein, d.h. Sie sollten mindestens 8 Stunden vor Beginn des Tests nichts gegessen oder getrunken haben. Wir bestimmen zunächst Ihren Nüchternblutzuckerwert, dann trinken Sie eine Testlösung mit 75g Glucoselösung und wir entnehmen nach einer und zwei Stunden nochmals die Blutzuckerwerte.
Sollte ein Schwangerschaftsdiabetes vorliegen erfolgt die Betreuung der Schwangerschaft in enger Kooperation mit einer niedergelassenen Diabetologin, um möglichen Schwangerschaftskomplikationen wie z.B. einem erhöhten Geburtsgewicht des Kindes (Makrosomie) vorzubeugen. Auch nach dem Ende der Schwangerschaft sollten Sie sich in diesem Fall diabetologisch weiter betreuen lassen, da das Risiko, später selbst an Diabetes dauerhaft zu erkranken signifikant erhöht ist.
Alle diese Leistungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns an.
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Grippeschutzimpfung in der Schwangerschaft
Influenza (Grippe) ist keine banale Erkältung. In der Schwangerschaft stellen sich Atemvolumen und Kreislauf aufgrund von hormoneller und körperlicher Veränderungen um, was zu einer höheren Anfälligkeit für Infektionen führt. Das Risiko, im Krankenhaus behandelt zu werden steigt. Auch haben Schwangere, die sich mit Influenza infizieren, ein höheres Risiko einer Frühgeburt, die Kinder werden häufig mit einem geringeren Geburtsgewicht geboren und sind übermäßig oft im Wachstum verzögert.
In Zusammenschau aller Gründe wird daher allen Schwangeren ab dem 2. Trimenon in der aktuellen Grippesaison die Impfung gegen Influenza empfohlen. Risikoschwangere sollten sich auch schon im 1.Trimenon gegen Influenza impfen lassen. Sie schützen sich und über ihren Nestschutz auch das ungeborenes Baby.
Alle diese Leistungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gern an.
Wir freuen uns, Sie während dieser spannenden Zeit begleiten zu dürfen.
COVID 19 Impfung in der Schwangerschaft
Die Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV2) kann zu einer schweren COVID19 Erkrankungen mit lebenslangen Beeinträchtigungen oder sogar zum Tode führen. Tritt eine schwere Covid19-Infektion in der Schwangerschaft auf, kommt es übermäßig häufig zu Früh- und Totgeburten.
Die Ansteckung erfolgt in der Regel über Tröpfcheninfektion. Bis zum Ausbruch der Symptome vergehen 3-6Tage, manchmal sogar bis zu 14 Tage. Oft treten auch gar keine Symptome auf.
Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Covid19 für alle Frauen mit Kinderwunsch, für schwangere Frauen ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel und auch für alle stillenden Frauen und Wöchnerinnen. Liegen zusätzliche Risiken wie zB Asthma, Adipositas oder Bluthochdruck vor, können auch schwangere Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel geimpft werden. Genutzt wird hier der Impfstoff Cominarty von BioNTech/ Pfizer. Negative Auswirkungen auf das ungeborene Kind sind nicht beobachtet worden.
Die Impfung ist für Sie kostenfrei.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie mich und mein Team gern an.
Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis)
Keuchhusten (Pertussis) ist keine banale „Kinderkrankheit“ sondern eine ernste Erkrankung, die mit einer hohen Gefährdung der Gesundheit des Säuglings/Kleinkindes einher geht.
Die Ansteckung verläuft als Tröpfcheninfektion. In der Hälfte aller Fälle sind die Eltern die Infektionsquelle.
Infiziert sich der Säugling mit Bordetella pertussis, dem Erreger des Keuchhustens, kann eine Lungenentzündung (Pneumonie), schwere Erkrankungen der Atemwege (ARDS), Hirnhautentzündung (Enzephalitis) und sogar der Tod des Kindes eine Folge sein. Durch eine Impfung gegen Pertussis können 95% der Todesfälle sowie zwei Drittel aller Krankenhauseinweisungen infolge der Infektion verhindert werden.
Die Menge an Antikörpern nach einer durchgemachten Keuchustenerkrankung oder einer Impfung der Mutter vor Beginn der Schwangerschaft reicht nicht aus, um den Nestschutz für den Säugling auszubilden, daher empfiehlt die STIKO allen werdenden Müttern in jeder Schwangerschaft die Impfung gegen Pertussis ab der 28.SSW. Bei Risikoschwangerschaften ggf. schon früher.
Auch alle Kontaktpersonen des Säuglings sollten ihren Impfschutz prüfen lassen.
Alle diese Leistungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gern an.
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Rh-NIPT (nicht invasiver Pränataltest zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors)
Der Rhesusfaktor ist ein Merkmal der Blutgruppe und beschreibt das Vorhandensein von bestimmten Eiweißstoffen („Antigenen“) auf der Oberfläche der roten Blutkörperchen. Sind diese Antigene vorhanden, bezeichnet man das Blut als „Rhesus positiv“; fehlen diese Antigene nennt man das Blut „Rhesus negativ“.
Ist eine Schwangere „Rhesus negativ“, ihr Kind dagegen Träger der Eiweißstoffe, also „Rhesus positiv“, kann es vorkommen, dass die Mutter Abwehrstoffe ( sog. „Antikörper“) gegen die Eiweißstoffen („Antigene“) auf der Oberfläche der roten Blutkörperchen ihres Kindes (und damit Abwehrstoffe gegen ihr eigenes Kind ) bildet. Dies kann die Entwicklung des Kindes schwer beeinträchtigen und sogar lebensbedrohlich sein- auch in folgenden Schwangerschaften.
Bisher war es üblich, jeder Schwangeren mit dem Merkmal „Rhesus negativ“ in der 28.-30. Schwangerschaftswoche Anti-D-Immunglobulin (ein Blutprodukt, dass die Ausbildung von Abwehrstoffen verhindert „Anti-D-Prophylaxe“) zu spritzen.
Mit der Bestimmung des Rhesusfaktors des Kindes, ist es möglich, die Anti-D-Prophylaxe gezielt nur noch dann einzusetzen, wenn sie auch wirklich benötigt wird.
Da es sich um eine vorgeburtliche genetische Untersuchung handelt, gelten die ärztlichen Aufklärungs- und Beratungsverpflichtungen nach den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes. Als Ihre Frauenärztin besitze ich die dafür erforderliche Qualifikation.
Für die Diagnostik wird eine Blutprobe der Schwangeren benötigt („nicht invasiv“). Das mütterliche Blut enthält Anteile vom kindlichen Erbmaterial („zellfreie fetale DNA“) aus denen der fetale Rhesusfaktors bestimmt werden kann. Getestet werden darf ab der 12. Schwangerschaftswoche. In der Praxis wird der Test in der Regel erst ab der 16. Schwangerschaftswoche durchgeführt, da die Genauigkeit dann noch höher ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Testkosten derzeit nur für Einlings-, aber nicht für Mehrlingsschwangerschaften.
Ergibt der Test, dass Ihr ungeborenes Kind „Rhesus positiv“ ist, wird Ihnen gezielt eine Anti-D-Prophylaxe angeboten. Diese sollte auch 72h nach der Geburt Ihres Kindes wiederholt werden.
Zeigt der Test, dass keine Eiweißstoffe („Antigene“) auf der Oberfläche der roten Blutkörperchen Ihres Kindes vorhanden sind, ist Ihr Kind also „Rhesus negativ“ und eine zweiter Test bestätigt dies Ergebnis, so kann auf die Anti-D-Prophylaxe verzichtet werden. Das betrifft ca. 40% aller „Rhesus negativen“ Schwangeren.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gern an.
Wir freuen uns, Sie während dieser spannenden Zeit begleiten zu dürfen.
Quelle: Meine-Verhuetung.de
Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch den Erreger Toxoplasma gondii von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Die Infektion erfolgt hauptsächlich durch Katzenkontakt (Katzenkot) oder durch den Genuss von rohem, nicht durchgebratenem Fleisch sowie ungewaschenem Obst, Gemüse und Salat.
In Deutschland haben ca. 45-50% der Frauen im gebärfähigen Alter diese Erkrankung unbemerkt durchgemacht und sind daher geschützt. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft können schwere Missbildungen mit Gehirnschäden und Erblindung beim Ungeborenen entstehen.
Durch eine Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft kann frühzeitig festgestellt werden, ob bereits Antikörper (Abwehrstoffe) gegen Toxoplasmose gebildet wurden.
Bei fehlender Immunabwehr sollten zwei weitere Kontrolluntersuchungen folgen. In diesem Fall sollten Sie die Hygienemaßnahmen genau beachten und das Säubern des Katzenklos an Ihren Partner delegieren.
Die Überprüfung auf Toxoplasmose ist nicht Bestandteil der routinemäßigen gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge, sodass Sie die Kosten hierfür selbst tragen müssen. Einige Krankenkassen erstatten Ihnen diese jedoch auf Anfrage.
Haben sie Fragen dazu? Sprechen Sie mich und mein Team jederzeit gern an.
Ringelröteln (Parvo B19 Infektion)
Ringelröteln gehören zu den häufigsten Kinderkrankheiten, die mit Hautausschlag einher gehen. Außer dem Namen haben sie nichts mit der Rötelninfektion (Rubellavirus) gemein. Wer einmal erkrankt, besitzt einen lebenslangen Schutz. Die Infektion erfolgt über Speichel und Tröpfcheninfektion und kann in der ersten Hälfte der Schwangerschaft auf das ungeborene Kind übertragen werden. Eine Impfung existiert derzeit nicht. Der beste Schutz ist eine gründliche Händehygiene. Sollte sich das ungeborene Kind im Mutterleib infizieren, kann eine Blutarmut (Anämie) entstehen, die zu Flüssigkeitsansammlungen im kindlichen Körper, sog. Ödemen, sowie Herzschädigungen führen kann. Auch ist das Risiko für eine Früh- oder Fehlgeburt erhöht.
Daher ist es ratsam, vor allem wenn vermehrt Kontakt zu Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter besteht oder Kinder im eigenen Haushalt leben, vor oder auch zu Beginn einer Schwangerschaft den Schutz auf Ringelröteln überprüfen zu lassen. Dies wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie mich an.
Die Zytomegalie (CMV) ist die häufigste Infektion in der Schwangerschaft. Viele Frauen in Deutschland waren dem Erreger schon vor der Schwangerschaft ausgesetzt und sind dadurch weitestgehend geschützt, aber bei 40% der Frauen, die sich während einer Schwangerschaft erstmals mit Zytomegalie infizieren, erkrankt auch das ungeborene Kind. Insgesamt treten in Deutschland (nur) etwa 1-4% Primärinfektionen bei Schwangeren und rechnerisch ca. 1% Infektionen bei ungeborenen Kindern auf. Kommt es im ersten oder zweiten Drittel der Schwangerschaft zu einer Ansteckung mit dem Zytomegalie-Virus, so kann diese zu Fehlbildungen beim Kind führen, z.B. am Herz-Kreislaufsystem, im Magen-Darm-Trakt (hier u.U. Vergrößerung der Leber) sowie am Muskel- und Skelettsystem?
Weiter Informationen finden Sie auch unter starkgegencmv.de.
Wenn Sie sich genauer informieren möchten, sprechen Sie mich an.
Ich berate Sie gerne.
Die Listeriose ist eine bakterielle Infektion, die im Kindesalter einen meist milden, grippeähnlichen und häufig unerkannten Verlauf nimmt. Bei Erstinfektion in der Schwangerschaft kann daraus beim ungeborenen Kind jedoch eine schwere, vielfach rasant verlaufende generalisierte Erkrankung mit oft schweren Verläufen resultieren. Hauptinfektionsquelle sind nicht pasteurisierte Milchprodukte wie z.B. Rohmilchkäse, auf deren Verzehr Sie in der Schwangerschaft unbedingt verzichten sollten. Rechtzeitig erkannt ist eine für das Kind meist unschädliche Behandlung mit Antibiotika fast immer erfolgreich.
Bei beruflicher Exposition übernimmt in der Regel Ihr Betriebsarzt diese Kontrolluntersuchung (im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Ihres Arbeitsplatzes). In allen anderen Fällen müssen Sie die Kosten der Untersuchung selbst tragen.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Nicht-invasiver pränataler Screeningtest (NIPT)
Mittels einer Blutabnahme der Schwangeren kann das Erbgut des Kindes - genauer gesagt die plazentare DNA - hinsichtlich verschiedener chromosomal bedingter Krankheiten wie Trisomie 21 (Down-Syndrom), 18 (Edwards-Syndrom) und 13 (Pätau-Syndrom) sowie Monosomie X (Turner-Syndrom) u.a. untersucht werden.
Hierbei handelt es sich um einen Screeningtest, der zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit (ca 98%) eine vorhandene Erkrankung findet, jedoch keine definitive Diagnose zulässt. Diese muss nach wie vor über eine Fruchtwasserpunktion gestellt werden.
Der NIP- Test kann ab der 9+0 Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Er ergänzt die sonographischen Möglichkeiten und ist insbesondere dann sinnvoll, wenn aufgrund der Ultraschalluntersuchung eine erhöhte Nackentransparenz festgestellt wurde und damit ein erhöhtes Risiko für eine Chromosomenstörung oder einen Herzfehler besteht.
Ab dem 01.Juli 2022 wird ein Teil dieser Diagnostik (Untersuchung auf Trisomie 13/18/21- nicht aber auf die Geschlechtschromosomen XY) unter Umständen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Haben Sie Fragen hierzu? Sprechen Sie mich an - ich berate Sie gern und ausführlich.
Zwischen der 12. und 14. SSW besteht die Möglichkeit, sowohl das Risiko für chromosomal bedingte Fehlbildungen wie beispielsweise das Down-Syndrom als auch das Risiko einer Präeklampsie sowie einer Frühgeburt mittels einer kombinierten Labor- und Ultraschalluntersuchung abzuschätzen.
Das Risiko für chromosomal bedingte Fehlbildungen als auch für kindliche Herzfehler und andere Fehlbildungen steigt mit dem mütterlichen Alter.
Die Auswertung zweier Hormone, die in der Schwangerschaft im mütterlichen Blut gebildet werden, in Kombination mit einer Messung der Dicke der kindlichen Nackenfalte sowie einer genauen, sonografischen Darstellung des Kindes erlaubt die statistische Ermittlung des individuellen Risikos sowohl für chromosomal bedingte Erkrankungen als auch für andere Fehlbildungen.
Auch wird durch die Erhebung weiterer Befunde wie z.B. der Dopplersonografie (d.h. der gezielten Blutflussmessung) von kindlichen und mütterlichen Gefäßen Ihr persönliches Risiko für eine Frühgeburt oder auch eine Präeklampsie abschätzbar.
Wichtig ist, dass hierbei keine DIAGNOSE gestellt werden kann.
Man kann allerdings eine individualisierte Aussage treffen und ggf. die weitere Schwangerenvorsorge anpassen.
Die Kosten für diese Untersuchung ist laut Entscheidung des Bundesausschusses der gesetzlichen Krankenkassen kein Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge.
Sie müssen also von Ihnen selbst getragen werden. Im Einzelfall erstattet Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse u.U. eine Teil der Kosten.
Diese Untersuchung biete ich derzeit in meiner Praxis nicht an.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie mich an.
Ich berate Sie gern in Ruhe und ausführlich, so dass wir den für Sie richtigen Weg finden können.
Dopplersonografie zwischen der 19. und 24. Schwangerschaftswoche
Auch in einer zunächst völlig unauffällig verlaufenden Schwangerschaft können im weiteren Verlauf Probleme wie z.B. eine Präeklampsie (alt: Schwangerschaftsvergiftung) oder eine Wachstumsstörung des Kindes infolge verminderter Durchblutung der Plazenta auftreten.
Durch eine spezielle Ultraschall-Dopplermethode wird die Durchblutung von bestimmten mütterlichen Gefäßen (Aa. uterinae rechts & links) gemessen. Zeigt diese Messung bleibende Auffälligkeiten (sog. „notching“), so ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Komplikationen im weiteren Schwangerschaftsverlauf zu rechnen. Natürlich kann diese Untersuchung die Komplikationen nicht verhindern. Wir können aber frühzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen, um Sie und Ihr ungeborenes Kind zu schützen.
Liegt kein medizinischer Grund wie z.B. ein Bluthochdruck, eine Zuckererkrankung, Z.n. intrauterinem Fruchttod oder Z.n. Präeklampsie vor, müssen Sie die Kosten dieser Untersuchung selbst tragen.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie mich an. Ich stehe Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Die vaginale Infektion mit beta-hämolysierenden Streptokokken (sog. B-Streptokokken) verursacht der Schwangeren in der Regel keine Beschwerden und ist für die unkomplizierte Schwangerschaft zunächst auch ohne Konsequenzen. Bedeutsam ist sie in der Schwangerschaft als möglicher Mitverursacher einer drohenden Frühgeburt, bei vorzeitigen Wehen oder Gebärmutterhalsverkürzung. In diesen Fällen muss sie antibiotisch behandelt werden.
Eine Behandlung in der Schwangerschaft bei symptomlosen Schwangeren ist nicht sinnvoll, da die Infektionen nach Abschluss der Behandlung häufig wiederkehren.
Während der vaginalen Entbindung kann sich das Kind jedoch bei Vorliegen einer Streptokokkenbesiedlung des Geburtskanals anstecken. Eine Infektion des Kindes kann auch Tage nach der Entbindung schwer verlaufen und beim Neugeborenen zu einer Blutvergiftung, Lungenentzündung oder Hirnhautentzündung führen. Aus diesem Grund empfehle ich jeder Schwangeren ab der 35. Schwangerschaftswoche einmalig einen vaginalen Abstrich zum Erregernachweis.
Bei positivem Befund sollte dann unter der Geburt prophylaktisch ein Antibiotikum gegeben werden, um die Infektionsgefahr für Ihr Kind zu minimieren.
Diese Leistung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, sodass Sie die Kosten hierfür selbst tragen müssen.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie mich gern an.