Krebsfrüherkennung
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungs- Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses“ einmal im Jahr Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten Vorsorgeleistungen:
ab dem vollendeten 20. Lebensjahr:
- Zellabstrich vom Gebärmutterhals zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs sog. "PAP-Test", Tastuntersuchung des inneren Genitales
- und
bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Untersuchung des Urins auf Chlamydien
ab dem vollendeten 30. Lebensjahr:
- zusätzliche Tastuntersuchung der Brust, Inspektion der Haut
ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle drei Jahre:
- bei Ihrer Frauenärztin/ arzt (neu ab 01.Januar 2020):
- der Ihnen bekannte "PAP-Test" (Zellabstrich vom Gebärmutterhals zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs) wird alle drei Jahre in Kombination mit einem Abstrich zur Testung auf HPV (Humane Papillomviren) angeboten. Der bis dahin jährlich entnommene PAP Test entfällt.
Frauen, denen die Gebärmutter komplett ! entfernt wurde, haben leider keinen Anspruch mehr auf die Abnahmes eines PAP-oder/und HPV Tests.
Bitte nehmen Sie trotzdem Ihre Vorsorgeuntersuchungen jährlich in Anspruch !!!
ab dem vollendeten 50. Lebensjahr:
- zusätzlich die digitale Untersuchung des Rektums sowie die Durchführung eines immunologischen Labortests auf okkultes (verborgenes) Blut im Stuhl
ab dem vollendeten 55. Lebensjahr:
- zusätzlich eine Darmspiegelung alle 10 Jahre oder alle zwei Jahre die Durchführung eines immunologischen Labortests auf okkultes (verborgenes) Blut im Stuhl
ab dem 50. bis zum Ende des 69. Lebensjahres:
- zusätzlich alle zwei Jahre ein Mammografie-Screening (Röntgenuntersuchung der Brust) zur Früherkennung von Brustkrebs
. Eine persönliche Einladung erhalten Sie automatisch von entsprechender Stelle.
Haben Sie Fragen hierzu? Sprechen Sie uns an.